Eines der am meisten umstrittenen Dogmen der katholischen Kirche, das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes, wurde heute vor 137 Jahren, am 18. Juli 1870, verabschiedet. Das von Papst Pius IX. einberufene Erste Vatikanische Konzil definierte das Dogma in dem Konzilsdekret Pastor aeternus wie folgt:
„Wenn der römische Bischof ex cathedra spricht, d.h. wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten apostolischen Amtsgewalt endgültig entscheidet, dass eine Glaubens- oder Sittenlehre von der gesamten Kirche festzuhalten ist, so besitzt er auf Grund des göttlichen Beistandes, der ihm im hl. Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche in der endgültigen Entscheidung über eine Glaubens- oder Sittenlehre ausgestattet wissen wollte. Daher sind solche endgültige Entscheidungen des römischen Bischofs aus sich selbst, nicht auf Grund der Zustimmung der Kirche, unabänderlich.“ (Quelle: Kathpedia)
Ein prominenter Kritiker dieses Dogmas war der deutsche Theologe und Kirchenhistoriker Ignaz von Döllinger: für ihn war die Unfehlbarkeit des Papstes weder biblisch noch kirchengeschichtlich begründet. Auf seine scharfen Attacken reagierte der Vatikan 1871 mit seiner Exkommunikation.
Aus dem Widerstand gegen die Dogmen des Ersten Vatikanischen Konzils ist die Alt-Katholische Kirche entstanden, die Ignaz von Döllinger als ihren geistigen Vater ansieht.
Abgelegt unter : Feste + Gedenktage, Oekumene | Mit Tag(s) versehen: Papst, Vatikan





























